AGB Concept Metallbau

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Juli 2012

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1. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Nichtverbrauchern (§ 310 BGB) ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unserer Verkaufsbedingungen des Käufers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

 

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Dies gilt insbesondere für Garantien jeglicher Art.

 

2. Angebote und Vertragsschluss, Auftragsbestätigung

2.1 Concept Metallbau erteilt dem Käufer auf Anforderung ein schriftliches Angebot, das durch die schriftliche Beauftragung des Käufers rechtswirksam wird. Der Käufer erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung von Concept Metallbau. Der Bestellvorgang wird seitens Concept Metallbau angestoßen und das für die Auftragsabwicklung benötigte Fachpersonal sowie das benötigte Material wird  zeitnah disponiert. Concept Metallbau wird die übernommenen Aufträge mit geeignetem Personal, Werkzeugen und unter Beachtung anerkannter Normen, insbesondere geltender Sicherheitsvorschriften, ausführen.

 

2.2 Concept Metallbau behält sich vor, den Auftragswert wie folgt zu fakturieren: 30% bei Auftragserteilung, 30% bei Lieferanzeige , 30 % bei Montage / Lieferung,  10% bei Abnahme durch den Auftraggeber. Bei Annahmeverzug durch den Auftraggeber werden 12 Werktage nach Annahmeverzug die 30% für Montage / Lieferung des vereinbarten Preises fällig.

 

2.3 An unsere Angebote / Leistungsbeschreibungen halten wir uns 21 Tage nach Erstellung gebunden.

 

3. Liefer- und Leistungsumfang

3.1 Für den Umfang der Montagen und Lieferung von Waren sind die Angaben  der Auftragsbestätigung maßgeblich. Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle.

Concept Metallbau hat das Recht, technische Änderungen an dem Liefergegenstand jederzeit vorzunehmen, wenn dadurch die technische Funktion sowie das optische Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt werden.

 

3.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager“ vereinbart, dies gilt auch bei Anlieferung.

 

3.3 Nimmt der Kunde bei der Lieferung zum vereinbartem Liefertermin die Ware nicht  ab oder ist die Anlieferung oder Aufstellung bzw. Installation nicht oder nur mit erhöhtem entstandenen Mehraufwand möglich, weil der Kunde nicht wie erforderlich mitwirkt, so ist die Concept Metallbau berechtigt, den hierdurch entstandenen Mehraufwand, insbesondere für Lagerung und Neuanlieferung, zu berechnen.

 

3.4 Unvorhergesehene Ereignisse, z.B. Streiks, behördliche Maßnahmen, Katastrophen, Verzögerungen von Zulieferung, unvorhersehbare Maschinenausfälle, Arbeitseinstellung oder andere Fälle höherer Gewalt bei der Herstellung und Lieferung berechtigen uns, die Lieferfrist angemessen, mindestens aber für die Dauer der Störung zu verlängern oder vom möglicherweise unerledigten Teil des Auftrages zurückzutreten. Ein Anspruch des Käufers auf Nachlieferung oder Schadensersatz besteht nicht.

 

4. Lieferzeit, Lieferverzug und Unmöglichkeit

4.1 Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie als solche im Angebot / Auftragsbestätigung ausdrücklich vermerkt sind.

 

4.2 Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass der Käufer seine vertraglichen Pflichten, insbesondere die Beistellung von Fertigungsrelevanten Daten (PDF, DXF) und Anbauteilen. Seine Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig und vollständig erfüllt. Andernfalls verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum.

 

4.3 Kommt Concept Metallbau  mit einer Lieferung der Waren um mehr als 4 Wochen in Verzug oder ist die Lieferung schuldhaft unmöglich, kann der Käufer, wenn er nachweist, dass ihm aus dem Verzug ein Schaden entstanden ist, eine Verzugsentschädigung verlangen. Eine etwaige Verzugsentschädigung ist begrenzt auf 0,5% pro vollendete Woche, insgesamt jedoch auf 5% jeweils bezogen auf die vereinbarte Vergütung für die Ware, die infolge nicht rechtzeitiger Lieferung nicht genutzt werden kann.

 

4.4 Jegliche weiteren Ansprüche des Käufers in allen Fällen verspäteter Leistung oder Nichterfüllung sind, auch nach Ablauf einer von Concept Metallbau etwa gesetzten angemessenen Nachfrist, ausgeschlossen, soweit nicht eine Haftung gemäß Ziffer 11 dieser Bedingungen besteht.

 

4.5 Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

 

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils bei Leistung gesetzlich gültigen Höhe. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug sofort fällig. Mit Verstreichen der Zahlungsfrist tritt ein Zahlungsverzug ein. Wenn die Abnahme durch den Käufer oder seinen Vertreter aus Gründen verzögert wird, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert sich die Zahlungsfrist nicht.

 

5.2 Der Rechnungspreis ist ferner dann fällig, wenn der Käufer in Annahmeverzug gerät. Kommt es durch Annahmeverzug

des Auftraggebers zu Mehrkosten beim Auftragnehmer, so hat der Auftraggeber gegen Vorlage entsprechender Nachweise diese Mehrkosten zu übernehmen.

 

5.3 Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann Concept Metallbau Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Das gesetzliche Recht von Concept Metallbau zum Rücktritt oder Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.

 

5.4 Steht Concept Metallbau ein Schadenersatzanspruch wegen Verzuges, Nichterfüllung oder anderen Gründen zu, ist Concept Metallbau ohne Nachweis eines Schadens zu einer Forderung von 20% der Vergütung berechtigt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Schaden niedriger ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Concept Metallbau  ist nicht ausgeschlossen. Eventuell geleistete Raten sind mit der Schadenersatzforderung aufzurechnen.

 

5.5 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Käufer aus früheren oder anderen Geschäften ist ausgeschlossen.

 

6. Aufrechnungsverbot

6.1 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von Concept Metallbau  anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Concept Metallbau.

Bis zur Begleichung aller Forderungen, die mit der Geschäftsverbindung in Bezug stehen, behält sich Concept Metallbau das Eigentum an sämtlichen Waren vor. Zahlungsverzug des Käufers und erfolglose Fristsetzung durch Concept Metallbau berechtigen letztere, vom Vertrag zurück zu treten. Durch den Rücktritt verliert der Käufer sein Recht zum Besitz und ist zur Herausgabe auf seine Kosten sowie zum Ersatz des Minderwertes verpflichtet.

7.2 Der Käufer ist berechtigt, soweit nicht anders vereinbart, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Diese Befugnis erlischt, wenn sich der Käufer in Verzug befindet oder mit seinen Abnehmern die Unabtretbarkeit der Forderung vereinbart. Veräußert der Käufer die gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er schon jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Veräußerung gegenüber seinem Abnehmer erwachsenen, mit allen Nebenrechten an die Concept Metallbau ab, und zwar in Höhe des anteiligen Rechnungswertes der in den veräußerten Gegenständen enthaltenen Vorbehaltsware.

 

7.3 Der Käufer ist berechtigt, die an Concept Metallbau abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, die Abtretung offen zu legen und der Concept Metallbau die nötigen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Berechtigung des Käufers zur Weiterveräußerung der Ware kann von Concept Metallbau widerrufen werden, wenn der Käufer seinen vertraglichen Pflichten gegenüber der Concept Metallbau nicht ordnungsgemäß nachkommt.

 

 

8. Gefahrenübergang

8.1 Bei Lieferungen ist der Gefahrenübergang am Erfüllungsort, bei Montage durch Concept Metallbau ist Erfüllungsort der Montageort.

 

9. Gewährleistung

9.1 Soweit ein von Concept Metallbau zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Concept Metallbau nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist Concept Metallbau berechtigt und verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach wirtschaftlich und sachlich sinnvollen Gesichtspunkten innerhalb einer dem Verwendungszweck des Bauteils der zugehörigen Baugruppe angemessenen Frist. Concept Metallbau verpflichtet sich, innerhalb einer Werkwoche 24 Stunden nach Erhalt des angezeigten Mangels, mit der Mangelbeseitigung zu beginnen, dieses schließt die Einleitung einer Ersatzteilbeschaffung ein.

 

9.2 Concept Metallbau haftet nicht für Schäden, die sie, ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Es wird darauf hingewiesen, dass Vorlieferanten keine Erfüllungsgehilfen von uns sind.

 

9.3 Schäden, die durch Mängel an den gelieferten Waren verursacht werden, sind uns unverzüglich unter Angabe der verarbeiteten Ware anzuzeigen.

 

9.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, es sei denn, es liegt ein Fall des § 438 I Nr. 2 BGB (Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursachen) vor, dann verbleibt es bei der 5jährigen Verjährung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer oder Dritte an den Produkten Änderungen vornehmen, denen die Concept Metallbau vorher nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Etwas anderes gilt nur insoweit, als der Käufer nachweist, dass auftauchende Fehler oder Störungen nicht auf die Veränderungen zurückzuführen sind und dass diese die Fehleridentifizierung und -beseitigung nicht erschwert haben. Das Recht des Käufers, Änderungen vorzunehmen, die zur vertragsgemäßen Nutzung der Produkte erforderlich sind, bleibt unberührt.

 

9.5 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzten voraus, dass dieser offensichtliche Mängel sofort bei Abnahme, nicht sichtbare Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich bei uns gerügt hat. Der Kaufmann im Sinne des HGB muss seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sein. Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Anlieferung mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Käufer die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen.

 

9.6 Handelt es sich um einen gebrauchten Gegenstand, dann sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn, es läge eine arglistige Täuschung oder eine zugesicherte Eigenschaft vor. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

9.7 Stellt der Käufer einen Mangel fest, darf er den Kaufgegenstand nicht bearbeiten, verkaufen etc. bis eine Beweissicherung mit uns oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt wurde oder eine einvernehmliche Regelung mit uns getroffen wurde.

 

9.8 Neben den Gewährleistungsausschlüssen sind die folgenden Mängel und Produkte von der Gewährleistung nicht erfasst:

– Schäden, die durch Einfluss von höherer Gewalt entstandenen sind,

– Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang durch den Käufer oder durch Dritte oder durch Gewalteinwirkung verursacht    wurden,

– Mängel, die durch außergewöhnliche Umgebungseinflüsse  (z.B.: Überspannung, Magnetfelder, Witterungseinflüsse, o. ä.) entstanden sind,

–Verschleißerscheinungen bei Bildröhren (Einbrennungen, Helligkeitsverlust) und LCD-Hintergrundbeleuchtungen,

– Mängel, die durch nicht von der Concept Metallbau freigegebene Komponenten verursacht wurden,

–Mängel, die auf Verschleiß- und/oder Verbrauchsteile zurückzuführen sind, oder Verschleiß- und/oder Verbrauchsteile direkt           betreffen  (z.B. Beleuchtungsmittel, Transportriemen, etc.),

– Mängel, die durch Reparaturen oder Änderungen am Produkt, die durch den Käufer  oder Dritte verursacht wurden, oder auf spezielle Eingriffe von nicht durch Concept Metallbau  autorisierte Werkstätten zurückzuführen sind,

– Mängel, die durch eine unsachgemäße Installation, unsachgemäßen Betrieb insbesondere bei Nichteinhaltung der herstellerseitigen Betriebsspezifikationen und/oder falsche Bedienung entstanden sind,

– Die Übernahme von außerordentlichen Warte- oder Rüstzeiten, die auf eine mangelnde Mitwirkungspflicht des Käufers zurückzuführen ist. Insbesondere bei  Annahmeverzug der Leistung zur Mängelbeseitigung zum jeweils vereinbarten Termin.

 

10. Haftung

10.1 Concept Metallbau schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Käufer beherrschbaren Schaden beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gemäß diesem Absatz gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen.

 

10.2 Soweit die Haftung von Concept Metallbau ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung aller Personen, die für Concept Metallbau als Arbeiter, Angestellte, freie Mitarbeiter, Handelsvertreter, Subunternehmer oder in sonstiger Weise tätig werden.

10.3 Der Käufer stellt Concept Metallbau von allen Ansprüchen Dritter frei, die über die Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.

 

10.4 Der vorhersehbare, typische Schaden ist der Höhe nach begrenzt auf den jeweiligen Auftragswert, der sich aus dem jeweiligen Rechtsgeschäft ergibt.

 

 

11. Schadensersatzanspruch

11.1 Die Haftung auf Schadensersatz wird für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Das gilt auch für Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen von Concept Metallbau.

 

11.2 Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere ist die Haftung für mittelbare Folgeschäden, einschließlich des Nichteintritts des vom Käufer erwarteten Gewinns, die durch Verwendung der Produkte entstehen oder in einem ursächlichen Zusammenhang stehen, ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, soweit eine von Concept Metallbau gegenüber dem Käufer abgegebene schriftliche Beschaffenheitszusicherung gegen den Eintritt dieser Schäden schützen sollte.

 

12. Rücktritt vom Vertrag

12.1 Der Rücktritt vom Vertrag ist nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Bei Vertrags-Rücktrittabwicklung sind beide Parteien verpflichtet, die voneinander empfangene Leistung zurückzuerstatten. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes berücksichtigt wird. Ist die Ware von Concept Metallbau an den Käufer bereits ausgeliefert, geschieht die Rücksendung zu Lasten des Käufers. Concept Metallbau ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn aufgrund eines durch Concept Metallbau nicht  zu vertretenden Umstandes ein Einkauf des Kaufgegenstandes durch Concept Metallbau nicht vertragsgemäß möglich ist.

13. Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte Dritter

13.1 Für durch Concept Metallbau angebotene Produkte insbesondere deren Design, Konstruktion und Funktionalität behält Concept Metallbau sich alle Rechte vor, auch für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmustereintragung. Ohne unsere vorherige Zustimmung darf diese Zeichnung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, oder in anderer Weise missbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz und können strafrechtliche Folgen haben. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

 

13.2 Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen diese Produkte weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, oder in anderer Weise missbräuchlich verwendet werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz und können strafrechtliche Folgen haben.

13.3 Werden durch den Liefergegenstand Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt,  oder sind Dritte berechtigt dem Käufer die Weiterbenutzung des Liefergegenstandes zu untersagen, ist Concept Metallbau berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diesen Rechtsmangel durch entsprechende Änderung des Liefergegenstandes zu beseitigen.

 

13.4 Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, wenn die Erzeugnisse gem. Spezifikation oder den Anweisungen des Käufers gefertigt werden oder die Verletzung des Schutzrechtes aus der Nutzung im Zusammenwirken mit einem anderen, nicht von Concept Metallbau stammenden Gegenstand folgt oder die Erzeugnisse in einer Weise benutzt werden, die Concept Metallbau nicht voraussehen konnte.

 

13.5 Ansprüche des Käufers sind fernerhin ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder den Verwender nicht in angemessenem Umfang bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützt.

 

15. Allgemeine Bestimmungen

15.1 Der Käufer ist damit einverstanden, dass von Concept Metallbau personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zweckmäßig ist.

 

15.2  Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch die Käufer bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Concept Metallbau. Concept Metallbau ihrerseits ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf andere zu übertragen. Concept Metallbau übernimmt im Falle der Übertragung ihrer Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte dem Käufern gegenüber die Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten.

 

15.3 Diese Bedingungen sind für die Geschäftsbeziehung ausschließlich verbindlich; sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn Concept Metallbau im Einzelfall nicht auf sie Bezug nimmt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufern werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Concept Metallbau ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

15.4 Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen sowie Nebenabreden und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Concept Metallbau. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

15.5 Gerichtsstand ist Steinfurt (Westfalen).

 

15.6 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

15.7 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist durch eine andere zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Bedingung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass diese Bedingungen Lücken enthalten oder der Auslegung bedürfen.

 

 

 

 

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